(BGH = Federal Court for civil + criminal law, FR Germany, Central court - high
, , IX ZB 207/04
- Court order
14.12.2005
)
Soll der Eröffnungsgrund aus einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese Forderung bestritten, muss sie für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewiesen sein
...Text of the order