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AO (Stand 31.12.2012)
Abgabenordnung
§ 38 Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (Text since 01.09.2002)
Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.
Die Entstehung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis i.S. des § 37 AO knüpft diese Vorschrift an das Erfüllen eines Tatbestand aus den jeweiligen Einzelteuergesetzen. Da Steueransprüche aber meistens erst mit Ablauf des Festsetzungszeitraums entstehen, gilt die Regelung des § 38 in erster Linie für Haftungsansprüche und steuerliche Nebenleistungen (§ 3 Abs. 3 AO).

Konkretisiert wird diese Vorschrift durch den dazugehörenden Anwendungserlass des BMF zur AO.

Stand dieser Bearbeitung ist eigentlich der 20.01.2001. Aus technischen Gründen aber musste in der DB ein aktuelleres Datum eingegeben werden.
Decisions after 01.09.2002, so after finishing this commentary