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AO (Stand 31.12.2012)
Abgabenordnung
§ 37 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (Text since 01.09.2002)
(1) Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind der Steueranspruch, der Steuervergütungsanspruch, der Haftungsanspruch, der Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung, der Erstattungsanspruch nach Absatz 2 sowie die in Einzelsteuergesetzen geregelten Steuererstattungsansprüche.

(2) Ist eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt oder zurückgezahlt worden, so hat derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, an den Leistungsempfänger einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten oder zurückgezahlten Betrags. Dies gilt auch dann, wenn der rechtliche Grund für die Zahlung oder Rückzahlung später wegfällt. Im Fall der Abtretung, Verpfändung oder Pfändung richtet sich der Anspruch auch gegen den Abtretenden, Verpfänder oder Pfändungsschuldner.
In Abs. 1 dieser Vorschrift sind die verschiedenen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis klarstellend aufgeführt.

Abs. 2 normiert einen steuerrechtlichen Erstattungsanspruch bei rechtsgrundloser Zahlung. Rechtsgrund für eine Zahlung ist gemäß § 218 AO stets ein entsprechender Bescheid, ohne den Ansprüche i.S. des Abs. 1 nicht verwirklicht werden können. Fehlt ein solcher Bescheid oder fällt er später weg, entfällt auch der Rechtsgrund der Zahlung, der Erstattungsanspruch knüpft also insoweit an rein formelle Voraussetzungen an.

Umstritten, vom BFH aber wohl anerkannt ist, dass auch ein Erstattungsanspruch entsteht, wenn zwar ein formeller Bescheid vorliegt (und somit eigentlich ein Rechtsgrund), materiell-rechtlich die erbrachte Leistung aber nicht geschuldet wurde. Andererseits ist ein Erstattungsanspruch dann ausgeschlossen, wenn ein Bescheid vorliegt, materiell-rechtlich aber mehr geschuldet und auch bezahlt wird.

Konkretisiert wird diese Vorschrift durch den dazugehörenden Anwendungserlass des BMF zur AO.

Stand dieser Bearbeitung ist eigentlich der 20.01.2001. Aus technischen Gründen aber musste in der DB ein aktuelleres Datum eingegeben werden.
Decisions after 01.09.2002, so after finishing this commentary