(BGH = Federal Court for civil + criminal law, FR Germany, Central court - high
, , 5 StR 128/00
- Court order
18.04.2000
)
Annahme, es handele sich um den Gewinn des Angeklagten, stellt eine – nicht näher begründete – Vermutung des Tatrichters dar - Beschluss aufgehoben
...Text of the order