(BGH = Federal Court for civil + criminal law, FR Germany, Central court - high
, , 1 StR 24/10
- Court order
08.02.2011
)
Jedenfalls dann, wenn derjenige, für den Lieferung ausgeführt wird, weiß, dass diese Teil eines auf Hinterziehung von Umsatzsteuer angelegten Systems ist, so ist er hinsichtlich dieser Lieferung nicht als Unternehmer iSd. § 15 UStG tätig
...Text of the order