AO (Stand 31.12.2012)
Abgabenordnung
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P2641 Bundesgesetzblatt Part I 2003 19.12.2003 No.62 Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 - StÄndG 2003) Article8 2. Dem § 27 werden folgende Sätze angefügt: „Eine der Finanzbehörden nach Satz 1 kann den Betroffenen auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist die Zustimmung zu erklären. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Betroffene nicht innerhalb dieser Frist widerspricht. Der Betroffene ist auf die Wirkung seines Schweigens ausdrücklich hinzuweisen.“ |