AO (Stand 31.12.2012)
Abgabenordnung
in the version valid to the 20.05.2024.
Neunter Teil Schlussvorschriften § 413 Einschränkung von Grundrechten Die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes), des Briefgeheimnisses sowie des Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt. § 414 (gegenstandslos) § 415 (Inkrafttreten)
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