Mon, 20. May 2024, 10:12    |  Login:  User Password    Create New Account    Forgot Your Password?
NEWS WORKPLACE DECISIONS LAWS COMMENTS SITEINFO    en    de
AO (Stand 31.12.2012)
Abgabenordnung
in the version valid to the 20.05.2024.
Output of this norm is possible from 01.09.2002. If you wish to see the valid version of this norm to another date, please sign it in here: (dd.mm.yyyy)
V.
Entschädigung der Auskunftspflichtigen und der Sachverständigen
§ 107
Entschädigung der Auskunftspflichtigen und der Sachverständigen
Auskunftspflichtige und Sachverständige, die die Finanzbehörde zu Beweiszwecken herangezogen hat, erhalten auf Antrag eine Entschädigung oder Vergütung in entsprechender Anwendung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes. Dies gilt nicht für die Beteiligten und für die Personen, die für die Beteiligten die Auskunftspflicht zu erfüllen haben.